- Praxisanleiter*innen und in der Praxisanleitung tätigen Pflegepersonen
Mit der Forderung in den Ausbildungsverordnungen (PA-PFA-AV, § 16, Abs. 3, Z. 4 und 7; FH-GuK-AV, § 4, Abs. 1, Z. 3) selbstgesteuertes Lernen während der Ausbildung zu realisieren, verändern sich die Anforderungen an die Auszubildenden und auch den praktischen Lehrenden im Lernfeld Praxis.